Die Berechnung der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgt durch die Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume. Dabei müssen bestimmte Flächen abgezogen werden, um die tatsächliche Wohnfläche zu bestimmen. Gemäß WoFlV gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Esszimmer, Kinderzimmer, Badezimmer, Toilettenräume, Flure, Neben- und Abstellräume sowie Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zur Wohnfläche. Letztere werden jedoch in der Regel nur zu einem Viertel bis höchstens zur Hälfte berechnet.
Kellerräume, Kellerersatzräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Bodenräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen und Geschäftsräume hingegen zählen nicht zur Wohnfläche. Die Berechnung der Wohnfläche hängt auch von der Raumhöhe ab. Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbel, Öfen und Badewannen werden zur Wohnfläche gezählt, wobei die Raumhöhe eine entscheidende Rolle spielt. Unter Dachschrägen zählt die Fläche bis zu einem Meter Höhe nicht zur Wohnfläche. Flächen unterhalb einer Schräge mit einer Raumhöhe von einem bis zwei Metern werden zu 50 Prozent zur Wohnfläche berechnet, alles über zwei Metern Raumhöhe zählt zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Schornsteine, Pfeiler und Säulen, Vormauerungen und Verkleidungen sowie Tür-, Fenster- und Wandnischen zählen nicht zur Wohnfläche, wenn ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt und ihre Höhe 1,50 Meter übersteigt oder wenn sie nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder maximal 13 Zentimeter tief sind.